Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nebelmondmetalparty VII

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Jugendliche unter 18 Jahren haben Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Es finden strikte Ausweiskontrollen statt.

2. Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hörschädigungen und Gesundheitsbeschädigungen bestehen. Der Besucher wird angehalten selber dementsprechende Vorsorge zu treffen.

3. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden und gefährlichen Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle mit Leibesvisitationen statt.

5. Das Mitbringen und Konsumieren eigener Getränke ist nur auf dem Zeltgelände gestattet.

6. Der Kartenerwerber ist mit der Leibesvisitation einverstanden.

7. Das Recht den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern bleibt gegen Erstattung des Kartenwertes vorbehalten.

8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne weitere Ankündigung das Programm zu ändern. Der Veranstalter bemüht sich ggf. um einen entsprechenden Ersatz.

9. Die Anreise und das Parken auf dem Gelände erfolgen auf eigene Gefahr.

10. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlene, beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände.

11. Begeht der Besucher auf dem Gelände oder dem Zeltplatz Straftaten (z.B.: Diebstahl, Körperverletzungen oder Drogenhandel ) erfolgt sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattung des Kartenwertes und Strafanzeige.

12. Der Besucher wird gebeten auf die Umwelt zu achten und Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen.

13. Wildes Zelten ist untersagt. Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.

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